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Kundeninformation nach der Versicherungsvermittlungsverordnung

Vermittleranschrift:
FJS Franz Josef Sammer Versicherungsmakler e. Kfm.
Kapellenstraße 59
D – 83083 Riedering

Tel: 0049 – 8036 – 910 60 20
Fax: 0049 – 8036 – 910 60 25
e-mail: postbox [at] fjs-assekuranz [punkt] de
http://www.fjs-assekuranz.de

Firmensitz:  Gemeinde Riedering

Handelsregisternummer HRA 8778, Handelsregister Traunstein
Steuernummer: 156/265/31277, Finanzamt Rosenheim

Inhaber: Franz Josef Sammer

Betriebsart: Versicherungsmakler § 93 HGB, § 34 d Abs. 1 GewO

Die vorstehend genannte Firma ist bei der zuständigen Behörde gemeldet und dementsprechend im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) unter der Registrierungsnummer D-0S5B-T68IY-54,welche EU-weit gültig ist. Die gesondert erforderliche Erlaubnis zur Gründung eigener Auslands-Niederlassungen ist erteilt für die Länder: Österreich, Italien.

Zuständige Erlaubnisbehörde ist:

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München

www.ihk-muenchen.de

 

Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin
Auskunft über Telefon 030 – 20308-0 - www.vermittlerregister.info - unter der oben aufgeführten Registernummer


Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler:
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:

Konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als Kombination aus beidem. Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.


Beratung: Die Tätigkeit als Versicherungsmakler beinhaltet auch Beratung. Weitere Tätigkeiten und Beratungsleistungen sind grundsätzlich aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zu erbringen und nicht Gegenstand des Versicherungsmaklervertrages.


Beratung mit Servicepauschale:Der Vermittler kann mit dem Kunden zusätzlich eine gesonderte Servicevereinbarung - über eine vermittlungsunabhängige zusätzliche Vergütungspauschale abschließen, die der Kunde an den Vermittler zu bezahlen hat.


Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung:
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg